Die Wohnung befindet sich in ruhiger Wohnlage im Norden von Forst.
Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Ärzte, Schulen und Kinderbetreuung sind in wenigen Minuten fußläufig erreichbar, ebenso wie das Freizeitzentrum Heidesee oder der Tier- und Vogelpark in der Kronauer Allee.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie an die Autobahn A5 ist sehr gut, sodass auch Pendler eine attraktive Wohnlage vorfinden.
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Die hier angebotene 2-Zimmer-Eigentumswohnung mit ca. 62 m² Wohnfläche befindet sich im Dachgeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses mit insgesamt 6 Wohneinheiten aus dem Jahr 1990.
Sie überzeugt durch einen großzügigen Wohn‑/Essbereich mit Zugang zur Loggia, ein geräumiges Schlafzimmer, separate Küche, Tageslicht-Bad mit Badewanne und Dusche sowie ein Abstellraum. Zur Wohnung gehört ferner eine Garage, die sich hinter dem Haus im Hof befindet.
Es gibt einen eigenen, abschließbaren Kellerraum, sowie im Gemeinschafts-Keller eine große Waschküche und einen gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum mit Zugang übers Treppenhaus und über den Hof. Die Zentralheizung wurde 2017 erneuert und in diesem Zuge von Öl auf eine moderne Gas-Brennwert-Therme umgestellt.
Die Wohnung ist aktuell vermietet und eignet sich ideal als Kapitalanlage mit sofortigen Mieteinnahmen. Die monatliche Kaltmiete beträgt aktuell 563 Euro. Das monatliche Hausgeld beträgt 292 Euro. Nicht umlegbare Kosten pro Monat für die Hausverwaltung sind lediglich 28 Euro und 38 Euro als Erhaltungsrücklage.
Balkon, Keller, Vollbad, Duschbad, Laminat, Fliesen
Heizungsart: Zentralheizung
Energieträger: Gas
Die Wohnung ist derzeit vermietet; aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes stehen keine fotografischen Innenansichten zur Verfügung. Selbstverständlich sind Besichtigungen nach Terminvereinbarung für Kaufinteressentinnen und Kaufinteressenten möglich.
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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