Frisch saniert: 1-Zi-Apartment mit Südbalkon & neuer EBK in Konstanz-Königsbau

78464 Konstanz, Ralf-Dahrendorf-Str. 23

Kaltmiete
1.100,00 €
Wohnfläche (ca.)
44,00 m²
Zimmer
1
Wohnungstyp
Erdgeschoss

Kontaktdaten

Anbieter

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Privat von Marius


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Angaben zur Immobilie

Kaltmiete
1.100,00 € / Monat
Nebenkosten
200,00 € / Monat
Kaution
3.300,00 €
Baujahr
1973
Verfügbar ab
sofort
Anzahl Bäder
1
Objektzustand
teil-/vollsaniert
Portal-Objekt-Nr.
W7500071
Anbieter-Objekt-Nr.
479192
Einbauküche
Bad mit Wanne
mit Keller
Zentralheizung

Energie

Energieausweistyp
Energiebedarfsausweis
Endenergiebedarf
(ohne Warmwasser)
130 kWh / m² / Jahr
Befeuerungsart
Wärmepumpe (Sole-Wasser)

Lagebeschreibung

Das Apartment befindet sich im Konstanzer Stadtteil Königsbau – einer beliebten, gewachsenen Wohnlage mit sehr guter Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Ärzte und Bushaltestellen sind fußläufig erreichbar. Über die nahegelegenen Buslinien gelangt man schnell in die Innenstadt sowie zur Universität Konstanz und zur HTWG. Im kompakten Konstanz ist man zudem mit dem Fahrrad in kurzer Zeit überall. Erholungsflächen rund um den Bismarckturm liegen direkt in der Nähe.
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel

Objektadresse

Ralf-Dahrendorf-Str. 23
78464 Konstanz

Objektbeschreibung

Dieses helle, komplett modernisierte 1-Zimmer-Apartment im beliebten Konstanzer Stadtteil Königsbau ist ab sofort bezugsfertig – ideal für Studierende oder Singles, die eine sofort bewohnbare Wohnung ohne jeden Renovierungsaufwand suchen.

Die Wohnung wurde frisch und hochwertig saniert: Alle Wände sind neu in freundlichem Weiß gestrichen, und durchgehend wurde ein robuster, moderner Vinylboden verlegt – schwellenlos und ohne störende Kanten oder Stufen von Raum zu Raum. Die neue Einbauküche mit grossem Kühlschrank, Gefrierfach, Backofen, Herd, Abzugshaube und Geschirrspülmaschine ist bereits installiert und wird mitvermietet, sodass keine eigene Küche angeschafft werden muss. Das Badezimmer wurde komplett renoviert. Für maximalen Komfort sorgt eine eigene Waschmaschine direkt in der Wohnung – kein Gang in einen Gemeinschaftswaschraum. Neue weiße Zimmertüren sowie zahlreiche, praktisch verteilte Steckdosen runden den modernen Gesamteindruck ab.

Vom sonnigen, ebenfalls frisch renovierten Südbalkon lässt sich der Feierabend entspannt genießen. Die Wohnung liegt barrierefrei im Erdgeschoss, sodass kein Treppensteigen nötig ist. Ein separates Kellerabteil im Untergeschoss bietet zusätzlichen Stauraum.

Kurzum: ein rundum erneuertes, sofort bezugsfertiges Zuhause in zentraler und dennoch ruhiger Lage – perfekt für alle, die in Konstanz unkompliziert und komfortabel wohnen möchten.

Objektzustand: Erstbezug nach Sanierung

Ausstattung

Balkon, Keller, Vollbad, Einbauküche

Bemerkungen:
Komplett frisch saniert, sofort bezugsfertig
Neue Einbauküche mit Kühlschrank, Gefrierfach, Backofen, Herd, Abzugshaube und Geschirrspülmaschine (wird mitvermietet)
Neuer, robuster Vinylboden – durchgehend und schwellenlos (keine Kanten/Stufen)
Alle Wände frisch in Weiß gestrichen
Badezimmer komplett renoviert (mit Badewanne)
Eigene Waschmaschine in der Wohnung
Neue weiße Zimmertüren
Zahlreiche, praktisch verteilte Steckdosen
Sonniger Südbalkon (frisch renoviert)
Barrierefreies Erdgeschoss – kein Treppensteigen
Separates Kellerabteil im Untergeschoss
Heizungsart: Fernwärme

Sonstige Angaben

Heizungsart: Zentralheizung
Energieträger: Erdwärme

Ziel ist ein langfristiges, zuverlässiges Mietverhältnis. Berücksichtigt werden können ausschließlich vollständige Bewerbungen.

Für die konkrete Auswahl erforderlich:
– ausgefüllte Mieterselbstauskunft
– aktuelle SCHUFA-Bonitäts-Auskunft ohne negative Einträge
– Einkommensnachweise der letzten drei Monate
– Nachweis pünktlicher Mietzahlungen (Kontoauszüge der letzten drei Mieten) oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters
– Kopie des Personalausweises zur Identitätsprüfung

Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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