200m vom Bahnhof Herrenberg entfernt.
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Öffentliche Verkehrsmittel
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Zu vermieten ist eine schöne 2- Zimmer Wohnung im 1. Obergeschoss eines ruhigen und gepflegten Mehrfamilienhauses in Fußnähe zum Herrenberger Bahnhof. Die Wohnung bietet auf 50,3 m² ein angenehmes Wohnambiente für Singles oder junge Paare. Es handelt sich hier um Erstbezug nach einer umfangreichen Sanierung (Fenster, Rolläden, Türen, Boden, Einbauküche, Bad).
Der Schnitt der Wohnung ist praktisch aufgeteilt. Durch den Windfang mit Garderobe geht es direkt in den großen und hellen Wohn-/Essbereich mit Zugang zum Westbalkon und zur offen gehaltenen Küche.
Die neue Einbauküche ist mit einem Ceran Kochfeld, Backofen und einer Spülmaschine ausgestattet.
Das separate Schlafzimmer mit einer bodentiefen Balkontüre bietet Raum für Bett und Schlafzimmerschrank. Vom Schlafzimmer aus gibt es ebenfalls einen Zugang zum Balkon.
Das Tageslichtbad ist mit einer Eckdusche, WC und Waschbecken ausgestattet.
In der Wohnung befindet sich noch eine praktische Abstellkammer für Staubsauger und Co.
Zur Wohnung gehört noch ein Kellerraum und es besteht die Möglichkeit, eine Waschmaschine im Gemeinschaftsraum abzustellen. Ein Duplexgaragenplatz wird auch mit der Wohnung vermietet und ist in der Kaltmiete enthalten.
Hinweis: Die Wohnung ist spätestens ab dem 01.04.2026 zu vermieten.
Bitte senden Sie eine kurze Vorstellung (Personenanzahl, Beschäftigung, gemeinsames Nettoeinkommen, Einzugstermin, Grund der Suche)
Objektzustand: Erstbezug nach Sanierung
Balkon, Keller, Einbauküche, Laminat, Fliesen
Bemerkungen:
Die Wohnung verfügt über eine neue Einbauküche mit Spülmaschine, Ofen, Induktionsfeld und Dunstabzugshaube.
Heizungsart: Zentralheizung
Energieträger: Gas
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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