Das Objekt ist in einer ruhigen, angenehmen Wohngegend von Eppelheim. Wenige Schritte bis zur Stadtbus-Haltestelle. Wenige Gehminuten bis zur Straßenbahn- und Bushaltestelle.
Mehrere Bus- und Tramlinien verkehren nach Heidelberg und in die Umgebung. In Laufnähe gibt es mehrere Restaurants, Bäckereien, Cafés, Ärzte und einen Supermarkt. Verschiedene Fitnessstudios, zwei Bars, eine Buchhandlung und ein Modegeschäft finden Sie ebenfalls vor Ort.
Infrastruktur:
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule,
Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
Infrastruktur (im Umkreis von 5 km):
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Diese attraktive, neu sanierte Wohnung (2026) in kleiner Wohneinheit (3-Parteien-Haus) in Eppelheim mit Einbauküche und Balkon kann sofort bezogen werden.
Hier kann man sich individuell gemütlich einrichten und wohlfühlen!
Das Schlafzimmer, das Wohnzimmer, die separate Küche sowie das Tageslichtbad sind ideal für ein bis zwei Personen oder eine WG geeignet.
Laut Hausordnung ist Tierhaltung nicht erlaubt.
Balkon, Duschbad, Einbauküche, Laminat, Fliesen
Bemerkungen:
Die Einbauküche kann erworben werden oder für 30,-- € im Monat zur Verfügung gestellt werden.
Ausstattung: Fiesen, eine Mineralguss-Dusche, ein Porzellanwaschtisch mit Schubladenunterschrank.
Fußboden:
Laminat, Fliesen
Neue Zimmertüren in modernem Design mit Edelstahldrückergarnituren.
Rollläden im Schlaf- und Wohnzimmer.
Heizungsart: Zentralheizung
Energieträger: Gas
Energieausweis nicht vorhanden
Bitte haben Sie Verständnis, dass nur Anfragen mit möglichst vielen Informationen zu den Personen, Beruf/Tätigkeit und Einkommen beantwortet werden können.
Besichtigungstermine nach Vereinbarung, bevorzugt telefonisch.
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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