Grundstücke in Sachsen
Die erste urkundliche Erwähnung geht auf das Jahr 1277 zurück. Damals stiftete Konrad von Heideck für seine verstorbene Frau Elisabeth und seine Tochter an die Kirche zu Sachsen ein Gut zu Weiherschneidbach für das Seelenheil der beiden, ferner für sich selbst eine Wiese zu Seebrunn.
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