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von privat
Besonders hervorzuheben ist die Lage innerhalb des mitteldeutschen Wirtschaftsraums. Über die nahegelegenen Anschlussstellen an die A14 sowie die Anbindung an die A36 bestehen leistungsfähige Verbindungen in Richtung Halle (Saale), Leipzig, Magdeburg, Bernburg, Aschersleben und den Harzraum. Für gewerbliche Nutzer mit regionalem und überregionalem Einzugsgebiet stellt dies einen erheblichen Standortvorteil dar.
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Objektart: Gewerbeareal / Entwicklungsgrundstück / Gewerbestandort
Grundstücksgröße: ca. 15.000 m²
Bestand: Villa, ehemalige Ziegelei, Hallen-/Werkstattflächen, Garagen, Hof- und Freiflächen
Villa: ca. 450 m² Wohnfläche
Ehemalige Ziegelei: ca. 500 m²
Hallen-/Werkstattflächen: ca. 380 m²
Bebaute Grundfläche gesamt: überschlägig ca. 1.000 m²
Nutzbare Außenflächen: ca. 2.000–3.500 m² unmittelbar nutzbar, weitere Flächenreserven vorhanden
Zustand: sanierungs- und beräumungsbedürftig
Planungsstand: Flächennutzungsplan weist gewerbliche Fläche aus
Vermietung: Hallenflächen derzeit genutzt bzw. vermietet; Mietverhältnisse klar geregelt und kurzfristig beendbar
Denkmalrelevanter Bestand: Villa und ehemalige Ziegelei
Das rund 1,5 Hektar große Areal bietet eine seltene Kombination aus historisch gewerblich geprägtem Bestand, nutzbaren Hallenflächen sowie umfangreichen Hof-, Rangier- und Freiflächen. Zum Objekt gehören eine Villa mit ca. 450 m² Wohnfläche, eine ehemalige Ziegelei mit ca. 500 m² sowie Hallen- und Werkstattflächen mit rund 380 m². Die drei markanten Bestandsgebäude verfügen zusammen überschlägig über eine bebaute Grundfläche von rund 1.000 m². Die unmittelbar nutzbaren Außenflächen werden auf rund 2.000 bis 3.500 m² geschätzt; darüber hinaus bestehen weitere Flächenreserven auf den derzeit teilweise bewachsenen Grundstücksteilen. Die Villa und die ehemalige Ziegelei zählen zum denkmalrelevanten Bestand; die später errichteten Hallen gehören nicht hierzu.
Die Fläche wird im Flächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB als gewerbliche Baufläche im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dargestellt. Dies unterstreicht die grundsätzliche gewerbliche Entwicklungs- und Bebauungsfähigkeit des Standorts. Die konkrete Zulässigkeit geplanter Vorhaben ist im Einzelfall mit den zuständigen Behörden abzustimmen
Alle Angaben ohne Gewähr.