Für die Vergabe der Bauplätze führt die Gemeinde eine Bewerberliste, in die mögliche Interessenten sich gerne eintragen lassen können. Hierzu wird um Übersendung der jeweiligen Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer) sowie einer datenschutzrechtlichen Einverständniserklärung gebeten bezüglich der Aufnahme in eine solche Liste. Die Interessenbekundung ist an den Ortsbürgermeister georg.holl@bannberscheid.de zu übersenden. Die Frist für Interessenbekundungen endet am 30. November 2026 (Ausschlussfrist). Interessenten, die sich in der Vergangenheit bereits über das Portal der Verbandsgemeinde Wirges bzw. direkt bei der Ortsgemeinde beworben haben, brauchen sich nicht erneut zu bewerben.
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nach einem Punktesystem. Hierzu werden alle Interessenten angeschrieben und um Angaben (z.B. Kinder, Behinderung, Ehrenamt, Bannberscheider Bürger, vorh. Wohneigentum etc.) gebeten. Dies wird im Anschluss an die Bewerbungsfrist erfolgen. Anhand der Punktevergaben für die Kriterien erfolgt dann die Vergabe der Bauplätze voraussichtlich im Januar 2027. Die Interessenten werden zu der Angabe unaufgefordert angesprochen werden. Es besteht ein Baugebot für die gemeindeeigenen Bauplätze in der Form, dass innerhalb von 3 Jahren nach der erfolgten Teilerschließung ein bezugsfertiges Wohnhaus errichtet werden muss. Der Bebauungsplan mit allen Angaben zur zugelassenen Bauweise und sonstigen Angaben kann im Internet auf der Homepage der VG Wirges eingesehen werden. Hier sind alle Angaben zu Satzung, Planurkunde, Textfestsetzungen, Begründung, Fachbeitrag Naturschutz und schalltechnischem Gutachten aufgeführt.
Bebauungsplan "Am Heidchen - 3. Änderung"