Hinsichtlich der Vergabe von städtischen Gewerbegrundstücken bestehen politisch beschlossene Vorgaben an den Käufer, welche erfüllt werden müssen.
- Eine Arbeitsplatzdichte von sieben Mitarbeitern je 1.000 m² muss nachgewiesen werden.
- Wird dieses Verhältnis nicht erreicht, müssen entsprechende Nachweise und Erläuterungen eingereicht werden, die eine entsprechend geplante Aufstockung der Mitarbeiterzahl darlegen.
- Die Grundstücke müssen baulich bestmöglich genutzt werden. Verwaltungsgebäude sollen hierbei mindestens drei Geschosse aufweisen und Hallengebäude -sofern möglich- zweigeschossig sein.
- Vor Verkauf müssen erste Entwürfe der beabsichtigten Bebauung angefertigt werden.
- Der Verkauf eines Grundstückes gilt vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien. Bis zu der Entscheidung trägt der Interessent das Planungsrisiko.
- Die planungsrechtliche Prüfung der Vorhabenzulässigkeit obliegt dem Interessenten.
Bei Interesse am Erwerb einer städtischen GE-Fläche bitten wir Sie die nachfolgende Checkliste auszufüllen und an den Ansprechpartner des Gewerbegebietes zurückzusenden.
Anhand der gemachten Angaben prüfen wir, ob wir Ihnen einen Grundstücksvorschlag unterbreiten können.
Checkliste