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Amt Neubukow-Salzhaff, Bauamt
Frau Regina Petters
Panzower Landweg 1
18233 Neubukow
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Das Amt Neubukow-Salzhaff schreibt für die Gemeinde Am Salzhaff ein Baugrundstück für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus mit Carport zum Verkauf aus.
Das Amt Neubukow-Salzhaff schreibt für die Gemeinde Am Salzhaff folgendes Baugrundstück zum Zwecke der Bebauung mit einem Einfamilienhaus mit Carport zum Verkauf aus:
Gemarkung Rakow-Teßmannsdorf
Flur 2
Flurstück 3/3 mit einer Größe von ca. 1.784 m²
Entsprechend der Abrundungssatzung der Gemeinde Am Salzhaff für den Ortslage Teßmannsdorf liegt die betreffende Grundstücksfläche im Innenbereich gemäß § 34 BauGB.
Ein Vorbescheid gemäß § 75 der Landesbauordnung M-V vom 03.04.2023 liegt vor. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht ist das Bauvorhaben zulässig. Eine Baugenehmigung ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock durch den Erwerber zu beantragen. Das Grundstück befindet sich nicht im Verfahrensgebiet des Flurneuordnungsverfahrens „Am Salzhaff“. Das Grundstück unterliegt keinem Nutzungsverhältnis.
Auf Folgendes wird hingewiesen:
- Die Festlegungen der vorgenannten Satzung sind einzuhalten.
- Eine Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren nach Übergabe des
Grundstückes wird Bestandteil eines abzuschließenden Kaufvertrages.
Das Grundstück liegt in der Trinkwasserschutzzone II. Trinkwassertechnisch ist das Grundstück nur über einen ca. 80 m langen Grundstücksanschluss mit Zählerschacht am öffentlichen Bauraum erschließbar. Die Kosten trägt der Käufer. In der Ortslage erfolgt die Schmutzwasserbehandlung dezentral. Es sind Abstimmungen mit der Unteren Wasserbehörde erforderlich. Die Nutzung von Erdwärme sowie die Errichtung von Bewässerungsbrunnen ist nicht zulässig.
- Alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Kaufvertrages
entstehende Kosten trägt der Erwerber (Notar- und Grundbuchamtskosten,
Grunderwerbssteuer, Gebäudeeinmessung u. a.).
- Eine Belastungsvollmacht wird nicht gewährt.
- Die Ausschreibung stellt keine Ausschreibung nach VOB/UVgO dar.
- Alle notwendigen Unterlagen sind im Amt, unter vorheriger
Terminabstimmung, einsehbar.
Die Ausschreibung wird am 28.05.2025 eröffnet. Gebote können innerhalb einer Frist bis zum 30.07.2025 12.00 Uhr abgegeben werden. Ausschlaggebend für die Fristwahrung ist der Posteingangsstempel. Anträge sind mit einem Gebot, welches mindestens 130,00 €/m² (Mindestgebot) betragen muss, in einem verschlossenen Briefumschlag mit dem Vermerk
„Nicht öffnen – Ausschreibung Baugrundstück Gemeinde Am Salzhaff“ zu kennzeichnen und an nachstehende Anschrift zu richten: Amt Neubukow-Salzhaff, Gemeinde Am Salzhaff, Panzower Landweg 01, 18233 Neubukow
Ein Finanzierungsnachweis (Nachweis Eigenmittel) ist beizufügen.
Werden mehrere Gebote abgegeben, behält sich die Gemeinde Am Salzhaff die Durchführung eines Bieterverfahrens vor. Angebotsklauseln, die eine automatische Steigerung des Kaufpreises beinhalten, sofern ein anderer Kaufinteressent (Bieter) einen höheren Kaufpreis bietet, werden nicht gewertet. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeinde Am Salzhaff.
Die Gemeinde Am Salzhaff behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angabe von Gründen jederzeit für ungültig zu erklären.
Kontakt: Amt Neubukow, Panzower Landweg 01, 18233 Neubukow, Yvonne Harnack, SG Liegenschaften, Bauamt – Telefon: 038294/70247, E-Mail: y.harnack@neubukow-salzhaff.de
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Amt Neubukow-Salzhaff, Bauamt
Frau Regina Petters
Panzower Landweg 1
18233 Neubukow
Alle Angaben ohne Gewähr.