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Verantwortliches Büro
Kreissparkasse Ludwigsburg
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Christopher Korus
Gerlinger Straße 10
71254 Ditzingen
Dieses Objekt wird Ihnen in Kooperation mit der Sparkasse präsentiert. Ein Formular zur elektronischen Kontaktaufnahme steht Ihnen auf den Seiten des Sparkassen-Immobilienportals zur Verfügung.
Gute Anbindungen über die B14 oder die B27 auf die Autobahnen
A 81 und A 8. Öffentlicher Nahverkehr mit S-Bahnen und Bussen, es liegt eine Stadtbahnhaltestelle, Hölderlinplatz fußläufig in 4 Minuten Entfernung zum Objekt. Eine Bushaltestelle befindet sich in 6 Minuten fußläufiger Entfernung. Stadtteil mit überwiegend drei bis viergeschossigen Mehrfamilienhäusern als Wohn- und Geschäftshäusern. Direkt im näheren Umfeld ist ein Bio-Supermarkt sowie eine Bäckerei für den täglichen Bedarf vorhanden. Der Kräherwald mit Trimm-Dich-Pfad, Sportstätten, Grillplatz & Waldspielplatz liegt in ca. 1,3 km Entfernung.
Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Stuttgart Blatt 43459 BV Nr. 1
124,7 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Stuttgart, Flurstück 7803/7
Gebäude- und Freifläche, Lerchenstraße 85 A
Größe: 346 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichneten Wohneinheit (1. Obergeschoss links mit Nebenräumen).
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Lerchenstraße 85A in 70176 Stuttgart, 3-Zimmer-Wohnung im 1. OG links, Baujahr 1910/1911, Wohnfläche ca. 51 m², 1 Kellerraum und 1 Abstellraum, Sondernutzungsrecht an 1 Pkw-Stellplatz.
Verkehrswert: 190.000,00 €
Auf Anfrage senden wir Ihnen das ausführliche Verkehrswertgutachten kostenfrei zu.
Versteigerungstermin:
Freitag, 08.08.2025 um 11:00 Uhr
Amtsgericht Stuttgart
Sitzungssaal 4
Hauffstraße 5 (am Neckartor)
70190 Stuttgart
Die Sicherheitsleistung kann in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft oder bestätigtem Landeszentralbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Tage) erbracht werden. Bargeld muss auf das Konto der Gerichtskasse so rechtzeitig überwiesen werden, dass dem Gericht der Nachweis hierüber im Termin vorliegt (mindestens 4 Tage vorher). Die Kontoverbindung zur Erbringung der Sicherheitsleistung erfragen Sie bitte direkt beim zuständigen Amtsgericht. Keine Barzahlung.
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Sonderbedingungen für das Immobiliengeschäft:
Vorstehende Beschreibung nach Angaben des Verkäufers/Vermieters. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit solcher Angaben übernehmen wir nur im Falle eines von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Vorkenntnis des Objekts ist binnen einer Woche nachzuweisen. Der Empfänger unserer Angebote und Mitteilungen hat sie vertraulich zu behandeln und nur für sich selbst zu verwenden, insbesondere darf er sie ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergeben. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreissparkasse Ludwigsburg.
Quelle
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