Aufgepasst! Großes Baugrundstück in Bartholomä

73566 Bartholomä

Kaufpreis
220.000 €
Fläche (ca.)
2.963,00 m²
Objektart
Bauplatz

Kontaktdaten

Quelle

Logo immobilien.sparkasse.de

immobilien.sparkasse.de

Verantwortliches Büro

S-Immobilien Ostalb GmbH

Ansprechpartner

Randy McCorvey
Sparkassenplatz 1
73525 Schwäbisch Gmünd

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Dieses Objekt wird Ihnen in Kooperation mit der Sparkasse präsentiert. Ein Formular zur elektronischen Kontaktaufnahme steht Ihnen auf den Seiten des Sparkassen-Immobilienportals zur Verfügung.

Angaben zur Immobilie

Kaufpreis
220.000,00 €
Käuferprovision
3,57 % inkl. MwSt.
erschlossen
teilweise
erschlossen
teilweise
Portal-Objekt-Nr.
G1176543
Anbieter-Objekt-Nr.
10504

Objektadresse

Die genaue Adresse des Objekts ist vom Anbieter nicht freigegeben. In der Karte ist daher die ungefähre Lage der Immobilie dargestellt.

Objektbeschreibung

Der staatlich anerkannte Erholungsort Bartholomä, mit etwas mehr als 2.000 Einwohnern, liegt in einer landschaftlich reizvollen Umgebung. Die attraktive Wohngemeinde bietet durch zahlreiche Wanderwege, einem Skilift und einem Campingdorf einen hohen Freizeit- und Erholungswert. Auch Kindergärten, eine Grundschule und diverse Einzelhandelsgeschäfte finden Sie direkt im Ort. In direkter Umgebung befinden sich die Gemeinden Heubach und Essingen.

Das Grundstück ist derzeit mit einem kleinen Einfamilienhaus bebaut, welches bei Bedarf abgerissen werden kann. Dadurch erhalten Sie ein ca. 2.963 m² großes Grundstück, welches im vorderen Teil (entlang der Straße) bebaut werden kann. Durch die vorhandene Bebauung sind Strom-, Wasser-, und Abwasseranschlüsse, auf der linken Grundstücksseite vorhanden. Die restliche (nach hinten gelegene) Fläche ist nicht bebaubar und kann als Garten oder Grünland genutzt werden.

Das Grundstück befindet sich in einem Mischgebiet. Aufgrund der Größe eignet sich das Grundstück hervorragend für Bauträger, Gewerbetreibende oder Privatpersonen. Grundsätzlich ist auch eine spätere Teilung des Grundstücks in zwei einzelne Grundstücke möglich.

Da das Grundstück nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans liegt, muss diese im Rahmen einer Bauvoranfrage nach § 34 BauGB beurteilt werden. Eine Bauvoranfrage für zwei Doppelhäuser mit Garagen dazwischen oder Einzelhäuser, welche weiter nach hinten gerückt werden können, wurde befürwortet.

Interesse? Wir freuen uns über Ihre Nachricht!

Ausstattung

- schöne Lage
- großes Grundstück
- Grundstück nur teilweise bebaubar
- vorhandene Bebauung (EFH)
- Wasser, Abwasser und Strom im Bestandsgebäude vorhanden
- es liegt kein Bebauungsplan für das Gebiet vor (§ 34 BauGB)
- Bauvoranfrage für zwei DHH oder Einzelhäuser positiv

Sonstige Angaben

Die Verbraucherinformationen erhalten Sie bei Anfrage zum Maklervertrag.

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